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Freihändige Verpachtung Gemeindejagdgebiete Hengsberg, Schönberg und Schrötten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.4.2026 aufgrund von Pachtvorschlägen gem. § 24 (3) des Stmk. Jagdgesetzes einstimmig beschlossen, für die Periode vom 1. 4. 2028 bis 31. 3. 2038, diesen Pächtervorschlägen zu entsprechen.

 

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