Gemäß den Verordnungen des Zivilschutzverbandes Steiermark ist zu beachten, dass Brauchtumsfeuer, das sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
- Osterfeuer am Karsamstag (4. April 2026): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig, ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag) ist nicht zulässig.
- Sonnwendfeuer (21. Juni 2026): Da der 21. Juni 2026 auf einen Sonntag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag zulässig.
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!


