BRAUCHTUMSFEUER 2024, INFORMATION ZUM ABHEIZEN VON PFLANZLICHEN MATERIALIEN

Veröffentlicht am: 12.03.2024
Die Durchführung von Brauchtumsfeuer ist in der Brauchtumsfeuer Verordnung geregelt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern in der Steiermark zu definieren und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024 ); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten “Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag ), ist nicht zulässig.

Sonnwendfeuer (21. Juni 2024 ); da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (22. Juni 2024 ) zulässig.
Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen! ).
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!
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