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Telefon:+43 (0)3185 / 2203
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Für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Hengsberg
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Urheberrechtsverletzungen:

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Amtssignatur

Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Hengsberg auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.


Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 EGovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).


Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
http://www.digitales.oesterreich.gv.at


Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Hengsberg gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Hengsberg:
Tel. 03185/2203 oder E-Mail: gemeinde@hengsberg.at

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Hengsberg, 8411 Hengsberg 4
Per E-Mail: gemeinde@hengsberg.at
Per Fax: 03185/2203-9

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