Die Urlaubsaktion für Senior*innen 2026 des Landes Steiermark wird von der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz und Gemeinde Hengsberg organisiert.
Es wird den Senior*innen ab dem 60. Lebensjahr ein 7-tägiger Gratisurlaub ermöglicht.
Der Turnus für die Bewohner*innen der Gemeinde Hengsberg findet vom 30.06.2026 bis 07.07.2026 im Gasthof Mooswirt in Landl im Gesäuse statt.
Senior*innen, die die untenstehenden Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, können bis spätestens 29.5.2026 in der Gemeinde Hengsberg die Teilnahme beantragen. Die Vergabe der Plätze erfolgt von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.
Eine Teilnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres
- Österreichische Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedsstaates und ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren
- das Gesamtnettoeinkommen im Monat darf die Einkommensgrenze
für alleinlebende Personen von € 1.589,41
für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften von € 2.385,80
nicht übersteigen (Einkommensnachweise wie unten angeführt sind vorzulegen)
- das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2)
- bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit ist die Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht durch eine Angehörige oder einen Angehörigen oder eine andere pflegende Person (Nachbarin oder Nachbar, Freundin oder Freund u. ä.) zu gewährleisten. In diesen Fällen können Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pflegestufe von 3 oder höchstens 4 aufweisen, sofern diese mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer einverstanden sind.
Folgende Nachweise sind unbedingt bei Antragstellung bzw. bis 29.5.2026 vorzulegen:
- alle Pensionen bzw. Renten inklusive Ausgleichszulage, z.B. Unfallrenten, Invalidenrenten, Erwerbsunfähigkeitspensionen, Leibrenten, Firmenpensionen
- Unterhalt,
- Leistungen aus der Sozialhilfe oder der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss
- Pacht- oder Mieteinnahmen
- sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben)
- für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für ein geringeres vorgelegt wird.
- Der Höchstsatz für das Ausgedinge beträgt im Jahr 2026
- für alleinlebende Personen € 171,41 und
- für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 257,00
Als Einkommen gelten insbesondere nicht:
- Pflegegeld
- Diätzuschüsse
- Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
- Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegeeltern) des Landes Steiermark
- Wohnunterstützung
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 29.5.2026 im Gemeindeamt Hengsberg oder gemeinde@hengsberg.at oder Tel: 03185/2203
Richtlinie_SUA_2026.pdf


