HEIZKOSTENZUSCHUSS DES LANDES STEIERMARK 2025/2026

Veröffentlicht am: 17.10.2025

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann bis zum 27. Februar 2026 im Gemeindeamt beantragt werden.

Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:

• Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.

Die Förderungswerber*innen müssen die Heizkosten vorlegen.

• Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.


RL HKZ 2025_26.pdf