Der Hauptvormerkzeitraum für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 steht fest:
12. Jänner bis 8. Februar 2026
Die Vormerkung Ihres Kindes ist grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase zu tätigen, in welchem Ihr Kind in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung starten soll. Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden. Die genauen Informationen dazu - auch zu einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz - erhalten Sie am Kinderportal.


