Jagdpacht
Die Auszahlung des Jagdpachtes 2025 erfolgt auf Grundlage des Aufteilungsentwurfes.
Der Jagdpachteuro ist gemäß § 21 des Stmk. Jagdgesetzes
vom 11.8.-23.9.2025 im Gemeindeamt während der Bürgerservicezeiten abzuholen.
Montag – Mittwoch und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vom Jagdgesetz her festgelegt ist, dass der Jagdpachteuro zu beheben ist, (=Holschuld) und nicht mit anderen Steuern und Abgaben gegenverrechnet werden kann.
Achtung geänderte Auszahlungsmodalitäten!
Der Jagdpachtbetrag wird heuer erstmalig mittels automatisierten Datenabgleich aus den Grundbuchsverzeichnis in unser EDV Programm eingespielt. Dadurch wurde es ermöglicht, dass Beträge über 20,- € auf ein von Ihnen genanntes Konto überwiesen werden.
Dazu bringen Sie bitte die IBAN im oben genannten Auszahlungszeitraum ins Gemeindeamt. Bitte kommen Sie persönlich, um das vorbereitete Formular auszufüllen. Nur auf diesem Weg können wir den Betrag an Sie überweisen.
Beträge unter 20,- € werden weiterhin in bar ausbezahlt.