FÖRDERUNGEN

Der GR Beschluss vom 2.6.2015 wird für die Förderung des Fahrsicherheitstrainig im Zuge der Mehrphasenausbildung am 31.01.2017 wie folgt abgeändert:

  • A) Für den erstmaligen Erwerb des Führerscheines B wird Jugendlichen bis zum vollendeten 25. Lebensjahres eine Förderung zur Teilnahme an einem eintägigen Fahrsicherheitstraining beim ÖAMTC, ARBÖ oder einer gleichwertigen anderen Veranstaltung in der Höhe von 80,- € in Form von Hengistgulden ausbezahlt.

  • B) Für den erstmaligen Erwerb des Führerscheines A wird Jugendlichen bis zum vollendeten 25. Lebensjahres eine Förderung zur Teilnahme an einem eintägigen Fahrsicherheitstraining beim ÖAMTC, ARBÖ oder einer gleichwertigen anderen Veranstaltung in der Höhe von 40,- € in Form von Hengistgulden ausbezahlt.

Als Nachweis ist die Originalrechnung vorzulegen. Die Förderung wird in Form von Hengistgulden ausbezahlt.

 

KlimatTicket Steiermark

Allen GemeindebürgerInnen stehen für eine Leihgebühr von je 9,- € pro Tag und Karte zwei KlimaTickets Steiermark zur Verfügung. Diese Karten können im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten für einen Tag abgeholt werden. Die Karte/Karten ist/sind noch am selben Tag zurückzubringen.
Eine telefonische Reservierung im Vorhinein ist notwendig! (03185/2203)

Zugplan 2024.pdf

 

Krankenbettenverleih

3 Elektrische Betten (ohne Matratze)
Verleihgebühr:
1. Monat = Euro 1,60 pro Tag
2. Monat = Euro 1,40 pro Tag
3. Monat = Euro 1,20 pro Tag
Pauschalgebühr von Euro 47,-- wird für die Aufstellung und Abholung sowie für Reinigung und Desinfektion verrechnet.
Anfragen bitte an das Gemeindeamt unter der Tel.Nr. 03185/2203!

 

Mehrwegwindeln

Die Gemeinde Hengsberg fördert in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsverband Leibnitz dieses Windelsystem mit dem Sie einen wertvollen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten ohne auf die Annehmlichkeiten von Wegwerfwindeln verzichten zu müssen.

Wie kann die Förderung beansprucht werden?
Eltern, die einen Windelgutschein beziehen möchten, melden sich beim AWV-Leibnitz. Dort bekommen Sie entweder einen Windelgutschein im Wert von € 100,-- für das Gesamtpaket oder einen Gutschein von € 50,-- für ein Nachrüstpaket ausgestellt.

Diese können wie folgt eingelöst werden:

PoPoLiNi Windelhaus Neutorgasse 33 8010 Graz 0316 / 727600

 

Mietsätze für das Hengistzentrum

Gilt für alle Hengsberger BürgerInnen (mit Hauptwohnsitz) zur Abhaltung privater Feiern wie zB. runde Geburtstage, Hochzeitstafeln, etc.

Die Miete beträgt pro Feier für

  • den gesamten Mehrzwecksaal = Euro 302,50  (ab 01.09.2023)
  • das Foyer ohne Thekenbenützung = Euro 49,50 (ab 01.09.2023)

Der Arbeitsaufwand zur Vorbereitung, Aufräumen sowie der Reinigung wird nach Zeitaufwand gesondert verrechnet.

Tarife_ab_01.09.2023

 

Photovoltaik-Anlagen - keine Förderungen mehr ab 1.4.2024

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2012 fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage einmalig für eine Liegenschaft bzw. ein Anwesen mit € 100,- je KWp bis zu einer Obergrenze von € 500,- je Liegenschaft bzw. Anwesen.

Die Förderung wird gegen Vorlage der Originalrechnung inkl. Zahlungsnachweis gewährt, wenn die Anlage in Betrieb genommen und der Gemeinde Hengsberg als Baubewilligungsfreies Vorhaben“ gemeldet wurde. Bisher gewährte Förderungen sind bei der Ermittlung der Obergrenze einzurechnen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
Die Beträge werden auf ganze 10,- € aufgerundet.

Die Förderung wird in Form von Hengistgulden ausbezahlt.

Laut Gemeinderatsbeschluss v. 21.12.2023 entfällt die Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ab 1.4.2024.  Anträge können noch mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Zahlungsnachweis, Prüfbericht über die erfolgte ordnungsgemäße Errichtung, Fotodokumentation) für fertig gestellte Anlagen bis 30.3.2024 im Gemeindeamt abgegeben werden.

 

Solaranlagen - keine Förderungen mehr ab 1.4.2024

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 22.8.2005 beträgt die Gemeindeförderung Euro 40,-- je m² Kollektorfläche. Mit Beschluss vom 24.09.2009 wird eine Maximalförderung für 30 m² festgelegt. Die Beträge werden auf ganze 10,- € aufgerundet.
Die Förderung wird in Form von Hengistgulden ausbezahlt.

Laut Gemeinderatsbeschluss v. 21.12.2023 entfällt die Förderung für die Errichtung von Solaranlagen ab 1.4.2024.  Anträge können noch mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Zahlungsnachweis, Prüfbericht über die erfolgte ordnungsgemäße Errichtung, Fotodokumentation) für fertig gestellte Anlagen bis 30.3.2024 im Gemeindeamt abgegeben werden.

 

Taxi-Gutschein-Aktion

Jugendliche haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Möglichkeit im Gemeindeamt Taxigutscheine zum ermäßigten Preis von Euro 20,-- je Fahrt und Person zu kaufen und bei den Taxiunternehmen Ronny, Sackl, Temmel, Wasserstofftaxi Wildon und Werber in Leibnitz bzw. Gralla einzulösen.
Der Gutschein gilt ausschließlich für eine nächtliche Heimfahrt von Leibnitz oder Gralla in den Bereich der Gemeinde Hengsberg in den Nächten auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag.

 Windeltonne

Während der Wickelperiode eines Kleinkindes bzw. bei pflegedürftigen Personen fällt aufgrund der Wegwerfwindeln viel Restmüll an. Die Gemeinde Hengsberg stellt daher als Unterstützung eine Windeltonne gratis zur Verfügung. (Merkmal = weißer Deckel)

Die Windeltonne wird Kleinkindern bis 2,5 Jahre und sonstigen Personen aber nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Beantragung einer Tonne muss eine Anforderung unterschrieben werden. Dieses Schreiben können Sie im Gemeindeamt unterfertigen oder hier downloaden:

Anforderung einer Windeltonne für ein Baby

Anforderung einer Windeltonne für eine pflegebedürftige Person


In den Windeltonnen dürfen ausschließlich Windeln (und ggf. noch z.B. Reinigungstücher) entsorgt werden. Die Tonne wird gemeinsam mit der Restmülltonne entleert. (gleiches Intervall wie bei der Restmülltonne)


Wirtschaftsförderungen

 

  • Die Förderung bei der Bauabgabe (30 %) und der Kommunalsteuer (in den ersten 3 Jahren werden 50 %) werden bei Neugründungen, Neuansiedlungen, Betriebsverlegung innerhalb der Gemeinde, oder Erweiterung (Zubau/Umbau/Nutzungsänderung Betriebsgebäude) eines Betriebes im Gemeindegebiet Hengsberg gewährt.
  • Betriebe, welche übergeben werden oder Betriebe welche ein Gebäude übernehmen kommen nicht in den Genuss der Fördermöglichkeit.
  • Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn mehr als 2 zusätzliche vollbeschäftigte Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Weiterführung eines bestehenden Betriebes durch andere Personen zählt nicht als Neugründung, ebenso nicht die alleinige Aufstockung des Mitarbeiterstandes.
  • Die Förderung wird nach dem jeweiligen Betriebsjahr bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ausbezahlt. Zum Zeitpunkt der Zahlung müssen sämtliche Gebühren und Abgaben, die an die Gemeinde Hengsberg im betreffenden Förderungsjahr zu bezahlen waren, zur Gänze entrichtet sein, wobei sich die Gemeinde Hengsberg das Recht vorbehält, allfällige diesbezügliche Außenstände mit der Förderung zu verrechnen.
  • Die Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn:
    - Der Betrieb innerhalb von drei Jahren stillgelegt oder in der Gemeinde aufgegeben wird
    Die Förderhöhe bzw. das Förderausmaß bleibt aufrecht:
    Ab dem Datum der Benützung/Inbetriebnahme der Betriebsstätte wird die anfallende Kommunalsteuer auf drei Jahre zu 50 % als Wirtschaftsförderung rückvergütet.
    Die Bauabgabe wird nach rechtskräftiger Baubewilligung und nach Einzahlung der gesamten Bauabgabe zu 30 % als Wirtschaftsförderung zurückerstattet.
  • Lehrlinge: Kommunalsteuer für Lehrlinge wird als Wirtschaftsförderung ausbezahlt

Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Hengsberg unter der Tel.Nr. 03185/2203

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